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Wichtige Leistungen in der Autoversicherung und Kfz-Versicherung |
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| Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) bestimmt maßgeblich die Höhe Ihrer Autoversicherungs-Prämie. In der Krafthaftpflicht- und der Vollkaskoversicherung wird der Beitrag unter anderem nach der SF-Klasse berechnet. Diese ergibt sich aus der Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre des Versicherungsnehmers. So bedeutet z.B. SF-Klasse 8, dass der Versicherungsnehmer 8 Jahre lang unfallfrei gefahren ist. Anhand der Schadenfreiheitsklasse wird der Schadenfreiheitsrabatt ermittelt. Dieser wird individuell von jeder Gesellschaft für eine bestimmte SF-Klasse vergeben. Der Schadenfreiheitsrabatt kann bis zu 75 Prozent betragen. So wird unfallfreies und vorsichtiges Fahren von den Versicherungen durch einen geringeren Beitragssatz 'belohnt'. Ein Schadenfreiheitsrabatt kann auch unter bestimmten Umständen auf eine andere Person 'übertragen' werden (Rabattübertragung). Diese muss aber in einem besonderen Verhältnis zum Versicherungsnehmer stehen (z.B. Ehegatten, Lebenspartner, Kinder). Es kann allerdings höchstens der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden, den sich die 'andere Person' unter Berücksichtigung der Dauer ihres Führerscheinbesitzes selbst hätte erfahren können. Bitte beachten Sie, dass eine Rabattübertragung nicht bei allen Gesellschaften möglich ist. Fahranfänger und Führerscheinneulinge erhalten je nach Einstufung durch den Versicherer die SF0 oder SF1/2, das bedeutet einen Prämienzuschlag. Ehepartner oder Zweitwagenbesitzer können dagegen u.U. in den Genuss von Schadenfreiheitsrabatten kommen (z.B. SF2), obwohl sie noch gar keinen eigenen Vertrag mit unfallfreien Jahren aufzuweisen haben. In welche SF-Klasse man aktuell eingestuft ist, erfährt man aus der letzten Beitragsrechnung oder der Police des Kfz-Versicherers, bei dem man gerade versichert ist. Zu beachten ist, dass die Schadenfreiheitsklassen bzw. die Beitragssätze von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein können. Teilweise gilt auch für manche SF-Klassen der gleiche Beitragssatz (z.B. SF9 = 45%, SF10 = 45%). Weitere nützliche Inhalte zum Thema finden Sie z.B. in der Wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Schadenfreiheitsrabatt. |
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