| Rabattschutz und Rabattretter bewirken zwar dasselbe, sind aber zwei verschiedene Leistungsmerkmale in der Autoversicherung.
Im Schadenfall wird ein Versicherungsvertrag um eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft. Damit reduziert sich der Schadenfreiheitsrabatt. In den Folgejahren fahren Sie also in einer niedrigeren Schadenfreiheitsklasse und zahlen eine höhere Versicherungsprämie.
Der Rabattretter - eine Klausel im Versicherungsvertrag - erlaubt einen Schaden ohne Erhöhung des Beitragssatzes. Er wird von manchen Versicherungen als kostenlose Zusatzleistung in bestimmten Tarifen angeboten - greift aber zumeist erst ab Schadenfreiheitsklasse 25 oder höher, d.h. bei 25 oder mehr schadenfrei gefahrenen Jahren. Er ist also nur für ältere, erfahrene Fahrer bei Abschluss eines entsprechenden Tarifs erhältlich.
Der Rabattschutz ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung, die für bestimmte Tarife erhältlich ist. Er bewirkt dasselbe (ein, teilweise mehrere Schäden ohne Zurückstufung möglich), kann aber bereits ab SF6 (einige Gesellschaften: ab SF4) abgeschlossen werden. Der Rabattschutz ist also auch jüngeren Fahrern zugänglich, kostet aber ein paar Euro zusätzlich.
In beiden Fällen zu beachten ist, dass bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft die Schadenfreiheitsklasse unter Berücksichtigung aller Schäden weitergegeben wird. Man wird also in diesem Fall von der neuen Gesellschaft trotzdem zurückgestuft. Beide Optionen (Rabattretter wie Rabattschutz) binden also u.U. an die alte Versicherung, da eine mögliche Ersparnis durch einen günstigeren Tarif durch die Rückstufung bei der neuen Gesellschaft wieder zunichte gemacht wird.
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Rund um die Autoversicherung |
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Der Rabattretter ist kein Rabattschutz
Beide Begriffe werden oft synonym benutzt - meinen aber nicht das Gleiche.
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Was ist eine Schadenfreiheitsklasse?
Der Versicherungsbeitrag wird in der Autohaftpflicht- und Vollkasko-Versicherung u.a. anhand der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) errechnet.
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Weitere wichtige Leistungen der Autoversicherung
Wer sollte über eine Mallorcapolice verfügen, für wen ist der Ausschluss der groben Fahrlässigkeit wichtig, wer braucht Neuwertersatz oder GAP-Deckung?
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Wie kann man die Leistungen der Gesellschaften vergleichen?
Dazu müssen Sie sich eigentlich in die Tarifbedingungen der einzelnen Gesellschaften einarbeiten. Es gibt aber auch Online-Vergleichsportale, die diese Aufgabe für Sie übernehmen.
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