| Neben dem Rabattretter gibt es über 80 weitere Tarifmerkmale bei Autoversicherungstarifen. Hier finden Sie die wichtigsten:
Deckungssumme Kfz-Haftpflicht
Eine Deckungssumme von 100 Mio € für Sach- und Vermögensschäden sowie 8 Mio € pro geschädigte Person sichert die möglichen Ansprüche der Geschädigten in einem hohen Maße ab. Sie ist für alle Versicherten empfehlenswert.
Werkstattbindung
Bei Tarifen mit Werkstattbindung wählt der Versicherer im Kaskoschadenfall unter seinen Partnerwerkstätten eine aus, in der das beschädigte Fahrzeug repariert werden muss. Dadurch erhält der Versicherte einen günstigeren Kaskobeitrag. Dieser Tarif ist für jeden sinnvoll, der sein Fahrzeug in eine vom Versicherer festgelegte Werkstatt bringen möchte und darf. Beachten Sie, dass bei Neuwagen oder Leasingfahrzeugen aufgrund der Herstellergarantie eine Vertragswerkstatt vorgeschrieben sein kann. Weitere Informationen zu Vor- und Nachteilen der Werkstattbindung finden Sie unter www.werkstattbindung.de.
Mallorca-Police
Die Mallorcapolice ist eine Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland. Sie tritt im Schadenfall ein, sofern nicht aus einer anderen für das Mietfahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht und zwar zu den bei der jeweiligen Gesellschaft geltenden Deckungssummen. Die Mallorca-Police ist für jeden sinnvoll, der im Ausland mit fremden Fahrzeugen fährt und die Gefahr einer unzureichenden Deckungssumme ausschließen will.
Schutzbrief
Der Schutzbrief erweitert die Leistungen Ihrer Kfz-Versicherung (oder ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Vertrags), wie z.B. das Abschleppen des Fahrzeugs nach Panne, Unfall oder Diebstahl, Übernachtung, oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall. Ein Schutzbrief ist empfehlenswert, um im Fall einer Panne oder eines Unfalles kostengünstigen Versicherungsschutz genießen zu können.
Neuwertersatz
Im Falle eines Totalschadens erhalten Sie innerhalb der ersten 12 Monate den Neuwert des Fahrzeuges ersetzt (je nach Tarif u.U. auch länger, z.B. bis zu 24 Monate). Für Neuwagenbesitzer ist dieser Zusatz ein Muss. Weitere Informationen zu Neuwertersatz bzw. Neupreisentschädigung finden Sie unter www.neupreisentschaedigung.de.
Zusammenstoß mit Wildtieren
In der Fahrzeugversicherung ist der Zusammenstoß mit Wildtieren abgesichert. Einige Gesellschaften decken den Zusammenstoß mit weiteren (Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen) oder sogar allen Tieren ab. Wer in ländlichen Gegenden mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, sollte diese Leistung in den Kaskovertrag einschließen.
GAP-Deckung
Die GAP-Deckung (engl. gap = Lücke) ist eine zusätzliche Versicherungsleistung für Leasingfahrzeuge. Sie ist in einigen Kaskoversicherungen bereits enthalten und ersetzt im Schadenfall (bei Diebstahl oder Totalschaden) die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und seinem Abrechnungswert laut Leasingvertrag.
Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
Beispiel: Sie überfahren aus Unachtsamkeit eine rote Ampel und verursachen dadurch einen Unfall. Ihren eigenen Schaden am Fahrzeug würde im Normalfall Ihre Kaskoversicherung nicht decken, da das Überfahren einer roten Ampel grob fahrlässig ist. Eine Verbesserung bringt in Zukunft das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG): die Abschaffung des 'Alles-oder-Nichts-Prinzip' führt dazu, dass je nach Schwere des Verstoßes gegen die Verkehrsordnung zumindest ein Teil des Schadens ersetzt wird. Manche Gesellschaften verzichten aber weitgehend auf den 'Einwand der groben Fahrlässigkeit'. Dieses Leistungsmerkmal ist für jeden sinnvoll.
Marderbiss
Marder können Schäden insbesondere im Motorraum verursachen. Eine gute Absicherung ist gewährleistet, wenn der Versicherer Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen oder im besten Fall an allen Materialien oder Folgeschäden mitversichert. Da Marder nicht nur in ländlichen Gebieten sondern auch in Städten Schäden verursachen, ist die Absicherung jedem zu empfehlen, der eine Fahrzeugversicherung abschließen möchte. |